Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) / Terms and Conditions
Anbieter
P.O.S. Projektservice GmbH (P.O.S.-PS) Bahnhofstraße 5 67346 Speyer

Angebot
P.O.S.-PS erbringt für Markeninhaber und/oder Hersteller, vornehmlich, aber nicht ausschließlich, aus der Kosmetik-, Beauty- und Lifestylebranche, europaweit Leistungen zur Absatzförderung rund um den „Point of Sales“, indem sie diesen nach Vorgaben ihres Auftraggebers markenspezifisch ausgestaltet und ausstattet.
Dieses beinhaltet u.a., aber nicht ausschließlich, Werk-, Merchandising- sowie Fulfillment- und Logistikleistungen.
In der Regel, aber nicht ausschließlich, bedingt dies, dass innerhalb kürzester Zeit eine Vielzahl von eigenen Betriebs- und Verkaufsstätten der Markeninhaber oder Filialen externer Vertriebsorganisationen, in welchen Produkte des Markeninhabers, anderen Marktteilnehmern, Wiederverkäufern oder Endverbrauchern angeboten werden, umgestaltet, neu eingerichtet, umgerüstet und/oder neu ausgestattet und mit Ware bestückt werden müssen.
Auftraggeber können sein:
- Natürliche Personen - Personengesellschaften - Juristische Personen in allen im Europäischen Wirtschaftsraum möglichen Gesellschaftsformen
Alle Verträge unter Mitwirkung von P.O.S.-PS unterliegen ausschließlich den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die integrierter Bestandteil aller Verträge mit der P.O.S. Projektservice GmbH sind.
Hinweis: Soweit in diesen AGB eine Partei unter Verwendung des Maskulinums bezeichnet wird, so bedeutet dies keinen Ausschluss geschlechtsspezifischer Ansprache. Die Verwendung des generischen Maskulinums erfolgt zur Vereinfachung des Textes. Die Ansprache ist unabhängig geschlechtsneutral und für alle Genderformen gültig.
1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1.1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der P.O.S. Projektservice GmbH einerseits, ihren Kunden sowie externen Dienstleistern andererseits, soweit nicht in Einzelfällen Abweichungen schriftlich vereinbart werden oder gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Abweichungen, Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden, Vorbehalte oder die Aufhebung der AGB, teilweise oder im Ganzen, die nicht schriftlich vereinbart wurden, sind unwirksam.
(1.2) Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie finden nur Anwendung, wenn sie von P.O.S.-PS unter Verzicht auf die eigenen AGB schriftlich anerkannt wurden.
(1.3) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn P.O.S.-PS in Kenntnis abweichender Bedingungen des Vertragspartners Lieferungen und/oder Leistungen vorbehaltlos ausführt.

2. Angebot, Abschluss
(2.1) Angebote der P.O.S. Projektservice GmbH sind freibleibend und unverbindlich bis zum Vertragsabschluss.
(2.2) Ein Vertrag kommt zustande, indem der Auftraggeber ein von der P.O.S. Projektservice GmbH gemachtes Angebot in Schrift- oder Textform annimmt oder umgekehrt, wenn die P.O.S.-PS ein von dem Auftraggeber gemachtes Angebot annimmt.
(2.3) Verträge sind im geschützten Cloud-Bereich der P.O.S.-PS zu hinterlegen.

3. Leistungsumfang und Auftragsdurchführung
(3.1) Aufträge
(3.1.1) P.O.S.-PS übernimmt und erledigt Aufträge im Bereich der Absatzförderung (Merchandising) am „Point Of Sales“. Insbesondere, aber nicht ausschließlich, erledigt sie die Beratung des Auftraggebers, die Planung von Maßnahmen und deren Umsetzung. Sie setzt dabei eigenes Personal ein oder externe Dienstleister (Merchandiser), welche die Leistungen nach Vorgabe der P.O.S.-PS umsetzen.
(3.1.2) P.O.S.-PS übernimmt und erledigt Aufträge im Bereich der Auftragsabwicklung (Fulfillment), insbesondere aber nicht ausschließlich die Material- und Warenlagerung, die Kommissionierung, das Ersatzteilmanagement, teilweise oder vollständige Verpackung von Lager- oder Transportgut, die Bestandspflege, Aus- und Eingangsverwaltung, der Transport zum und die Bestückung am Point of Sales.
(3.1.3) P.O.S.-PS übernimmt und erledigt Aufträge in Form von Werkleistungen, insbesondere aber nicht ausschließlich im Bereich Ladenbau, Ladengestaltung durch die Aufstellung oder den Austausch markenspezifischer P.O.S.-Materialien.
(3.1.4) P.O.S.-PS übernimmt und erledigt Projektaufträge. Projekte sind die Kombinierung von Leistungen aus den Ziffern 3.1.1 bis 3.1.3 untereinander und gegebenenfalls mit weiteren, hier nicht aufgeführten Dienstleistungen in einem einheitlichen Vertragsverhältnis.
(3.2) Durchführung
(3.2.1) Die P.O.S. Projektservice GmbH verpflichtet sich, die von dem Auftraggeber beauftragten Dienst- und Werkleistungen sach- und fachgerecht zu erbringen.
(3.2.2) Die vertraglich vereinbarte Leistung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. Soweit P.O.S.-PS Aufträge ganz oder teilweise nicht durch eigenes Personal ausführt, lässt sie diese durch qualifizierte, sorgfältig ausgewählte Dritte als Subunternehmer unter ihrer Aufsicht erledigen.
(3.2.3) Soweit es für die Ausführung besonders ausgebildeter Durchführender bedarf, z.B. Elektriker oder andere Handwerker, wird solches Personal eingesetzt.
(3.2.4) Soweit im Bereich Logistik reine Transportdienstleistungen durchzuführen sind, beauftragt P.O.S.-PS geeignete Transportunternehmen oder stellt dem ausführenden Unternehmen geeignete Mietfahrzeuge zur Verfügung. P.O.S.-PS ist dabei nicht Frachtführer im Sinne von § 407 Abs. 1 HGB.
(3.2.5) Soweit der Auftraggeber die Organisation des Transports der für die Projektdurchführung benötigten Materialien selbst übernimmt, haftet er für die pünktliche Anlieferung am jeweiligen Standort der Projektrealisierung. Gelingt ihm die pünktliche Anlieferung nicht, trägt er sämtliche damit verbundenen Kosten, einschließlich der Kosten, welche der P.O.S.-PS zusätzlich durch die Bereitstellung von Personal und Arbeitsmitteln entstehen.
(3.3) P.O.S.-PS ist berechtigt, die Durchführung eines Auftrags zurückzuweisen oder abzubrechen, wenn bei der Auftragsdurchführung zu strafbaren oder gesetzwidrigen Handlungen aufgefordert wird oder bei Vorliegen sonstiger besonderer Umstände eine Durchführung für den ausführenden Dienstleister unzumutbar ist, einschließlich sexueller Belästigungen des eingesetzten Personals. Vorstehende Gründe rechtfertigen eine außerordentliche Kündigung des Vertrages durch P.O.S.-PS aus wichtigem Grund.

4. Mitwirkung und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(4.1) Der Auftraggeber hat im Rahmen der Beauftragung von P.O.S.-PS Mitwirkungspflichten. So hat er P.O.S.-PS spätestens bei Auftragserteilung über alle Ausführungsformen des Auftrags zu unterrichten, sodass P.O.S. in Kooperation mit dem Auftraggeber ein detailliertes Pflichtenheft zur Instruierung ihrer Subunternehmer erstellen kann. Das mit dem Auftraggeber erstellte Pflichtenheft ist im Cloud-System der P.O.S.-PS zu hinterlegen. Änderungen und Abweichungen sind rechtzeitig einvernehmlich zu erarbeiten.
(4.2) Sämtliche Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Auftragsleistung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert, vollständig und rechtzeitig vor Auftragsbeginn der P.O.S.-PS zur Verfügung zu stellen.
(4.3) Zur Sicherstellung der Instruierung und Schulung von Mitarbeitern und Subunternehmen müssen alle Materialien, die zur Umsetzung des Auftrags wichtig sind, 2-3 Wochen vor Auftragsbeginn an die P.O.S.-PS übermittelt werden.

5. Leistungszeit
(5.1) Die vereinbarten Termine für Einzelaufträge sind verbindlich. Bei komplexen Projektrealisierungen sind von P.O.S.-PS genannte Termine und Fristen als annähernde Leistungszeit zu betrachten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. P.O.S.-PS ist zu Teilleistungen berechtigt.
(5.2) Im Fall höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände verlängert sich die Leistungsfrist in angemessenem Umfang. Wird die Leistung unmöglich oder unzumutbar, wird P.O.S.-PS von der Leistungspflicht frei. Bei Verzögerungen über zwei Monate kann der Auftraggeber zurücktreten.

6. Geheimhaltung
(6.1) Die P.O.S. Projektservice GmbH verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlichen Wissens sowie sämtlicher Informationen und Erfahrungen, die im Zusammenhang mit dem auszuführenden Auftrag bekannt werden. Die P.O.S. Projektservice GmbH verpflichtet sich weiterhin, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, sodass Unbefugte keine Einsicht in die Unterlagen nehmen können.
(6.2) Die P.O.S. Projektservice GmbH verpflichtet sich ferner, sämtliche erhaltenen Informationen und Kenntnisse nicht für eigene und/oder fremde Zwecke zu benutzen oder zu verbreiten.
(6.3) Die P.O.S. Projektservice GmbH ist nicht befugt, übergebene Unterlagen einem projektfremden Dritten weiterzugeben oder ohne ausdrückliche Genehmigung zu vervielfältigen.

7. Geheimhaltung, Datenschutz
(7.1) Die P.O.S. Projektservice GmbH verpflichtet sich, alle Informationen, die dem Unternehmen im Zusammenhang mit der Auftragsbearbeitung für den Auftraggeber zugänglich gemacht werden, stets streng vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber geheim zu halten. Ausgenommen sind Informationen, die der P.O.S.-PS oder deren Subunternehmern nachweislich vor Offenbarung durch den Auftraggeber bekannt waren oder von Dritten ohne Rechtsverletzung zugänglich gemacht wurden.
(7.2) Die dem Auftraggeber übermittelten Daten werden zum Zweck der Bearbeitung sowie der Archivierung im geschützten Cloud-Bereich der P.O.S.-PS lokal gespeichert. Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit dies für die Bearbeitung des Auftrags unmittelbar notwendig ist. Hierbei erfolgt die Übermittlung, sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wurde, auch mittels verschlüsselter E-Mail. Die Daten können auf Wunsch nach Fertigstellung gelöscht werden.

8. Preise und Vergütung, Storno
(8.1) Soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, gelten für Einzelaufträge die Preise gemäß der jeweils gültigen Preisliste im Cloud-Bereich der P.O.S.-PS. Bei Preisabhängigkeit vom Schwierigkeitsgrad steht P.O.S. das Bestimmungsrecht zu.
(8.2) Die Vergütung für Projektrealisierungen wird einvernehmlich nach Bekanntgabe aller Projektparameter vereinbart.
(8.3) Alle angegebenen Preise sind Nettobeträge, zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Projekten im nichtdeutschen EWR entfällt die Mehrwertsteuer, sofern gültige Umsatzsteuer-Identnummern ausgetauscht werden.
(8.4) Stornokosten:
- Bis 30 Kalendertage vor Start: keine Stornokosten - Ab 29. Tag vor Start: 30 % des Nettoauftragswertes - Ab 15. Tag vor Start: 50 % des Nettoauftragswertes - Ab 8. Tag vor Start oder während des Projekts: 100 % des Nettoauftragswertes

9. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
(9.1) Der Auftraggeber hat spätestens bei Auftragserteilung sämtliche für die Rechnungsstellung nötigen Informationen zu übermitteln.
(9.2) Rechnungen sind vierzehn Kalendertage nach Rechnungstellung porto- und spesenfrei ohne Abzug zahlbar, sofern nicht anders vereinbart. Zahlungen erfolgen mit befreiender Wirkung nur an die P.O.S. Projektservice GmbH oder auf deren Bankkonto.
(9.3) Ausstehende Gutschriften dürfen nicht von Rechnungen abgezogen werden, es sei denn, dies wurde schriftlich vereinbart.
(9.4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Höhere Verzugszinsen können bei entsprechendem Nachweis angesetzt werden.
(9.5) Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung durch den Auftraggeber ist nur bei schriftlicher Zustimmung oder rechtskräftiger Feststellung zulässig.
(9.6) P.O.S.-PS stellt während der Projektrealisierung wöchentliche Abschlagsrechnungen. Bei Zahlungsverzug kann P.O.S.-PS vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.

10. Kündigung / vorzeitige Beendigung
(10.1) Rahmen- oder Kooperationsverträge sind ordentlich kündbar mit Frist von einem Jahr zum Jahresende, sofern nicht anders vereinbart. Projektverträge sind zeitlich befristete Verträge.
(10.2) Kündigt der Auftraggeber den Projektauftrag vor dem vereinbarten Fertigstellungstermin, so ist die gesamte vereinbarte Vergütung geschuldet, abzüglich ersparter Aufwendungen.
(10.3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

11. Gewährleistung
(11.1) Bei Mängeln muss P.O.S.-PS die Möglichkeit zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist eingeräumt werden.
(11.2) Das Recht zur Minderung ist auf maximal 50 % der Nettovergütung beschränkt.
(11.3) Erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Projektfertigstellung keine Mängelanzeige, gilt die Leistung als abgenommen.
(11.4) P.O.S.-PS übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die jeweilige Leistung für den Verwendungszweck des Auftraggebers zulässig, geeignet oder wirtschaftlich erfolgreich ist, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.

12. Haftungsbeschränkung, Verjährung
(12.1) P.O.S.-PS und ihre Erfüllungsgehilfen haften nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
(12.2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet P.O.S.-PS nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
(12.3) Bei Transportschäden haftet grundsätzlich das Transportunternehmen. P.O.S.-PS haftet ausnahmsweise nur im Rahmen von § 431 HGB.
(12.4) Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
(12.5) Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

13. Leistungshindernisse, höhere Gewalt
(13.1) Leistungshindernisse außerhalb des Risikobereichs einer Partei (z.B. höhere Gewalt, Streik, Terrorakte, Cyberangriffe) befreien für die Dauer der Störung und den Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten.
(13.2) Jede Vertragspartei ist verpflichtet, bei Eintritt eines solchen Hindernisses die andere Partei unverzüglich zu unterrichten.

14. Referenzwerbung
(14.1) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erteilt der Auftraggeber die Genehmigung zur Kunden-/Markennennung in Print- und elektronischen Medien.
(14.2) Die Genehmigung umfasst die Nennung von Name oder Firma des Auftraggebers, gemeinsamer Projekte und Aufgabenbeschreibung unter Beachtung der Geheimhaltungsbestimmungen.
(14.3) P.O.S.-PS darf Fotos und Kurzvideos der Projektergebnisse für eigene Werbezwecke verwenden, sofern keine Rechte Dritter verletzt werden.

15. Schlussbestimmungen
(15.1) Erfüllungsort und Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, ist Frankenthal, Rheinland-Pfalz, Bundesrepublik Deutschland.
(15.2) Es gilt deutsches materielles Recht.
(15.3) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

16. Salvatorische Klausel
(16.1) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(16.2) Regelungslücken werden durch rechtlich wirksame Vereinbarungen ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.

17. Gültigkeitsdauer der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen zur Absatzförderung rund um den „Point of Sales“, insbesondere für die markenspezifische Ausgestaltung und Ausstattung von Verkaufsflächen nach Vorgaben des Auftraggebers sowie für damit verbundene Werk-, Merchandising-, Fulfillment- und Logistikleistungen.

*Sie treten am 01.05.2025 in Kraft und bleiben bis zu ihrer Änderung gültig. Der Stand der AGBs ist der 01.05.2025.
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